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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von www.meetup-poker.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisevermittlung über www.meetup-poker.com;  Michel Groß und Julian Richter

 

letzte Aktualisierung: 23.06.2022

 

1. Vertragsbeziehungen, Haftung

www.meetup-poker.com (im folgenden meetup-poker.com genannt),  meetup-poker.com, Michel Groß und Julian Richter; Wegenerstraße 26, 70771 Leinfelden-Echterdingen vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von meetup-poker.com ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und dem meetup-poker.com-Kunde zum anderen begründet. Meetup-poker.com selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen (z.B. durch Flugausfälle; Flugverspätungen etc.).

 

a. Ein gültiger Reisevertrag kommt durch die Abgabe des Angebots in schriftlicher Form (E-Mail) durch meetup-poker.com und der schriftlichen Annahme (E-Mail) durch den Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird meetup-poker.com dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung und eine Rechnung  per E-Mail übersenden.

 

2. Zahlung

a. Soweit meetup-poker.com gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

b. Soweit Flug, Mietwagen, Zugticket, Hotel und andere Zusatzleistungen nicht direkt vor Ort beglichen werden, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Höhe des sofort zu zahlenden Rechnungsbetrags und die Höhe des vor Ort zu zahlenden Betrags werden explizit auf der Rechnung ausgewiesen.

c. Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit meetup-poker.com zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

d. Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von meetup-poker.com gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann meetup-poker.com das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 3a.a belasten.

e. Soweit zur Bezahlung der Buchung ein Zahlungsmittel in Anspruch genommen wird, bei dem meetup-poker.com ein Zahlungstransaktionsentgelt entsteht, belastet meetup-poker.com die anfallenden Kosten weiter.

f. Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Mietwagen, Flugbuchungen, Zugbuchungen und Hotelbuchungen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter. Bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.

g. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-) mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

h. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei meetup-poker.com verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Zahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.

i. meetup-poker.com bietet als Zahlungsmittel folgende Möglichkeit an. Die Zahlung des Gesamtbetrags per Rechnung (Banküberweisung durch Kunden). 

 

3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung

a. Rücktritt: Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von der gebuchten Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.

a.a. Stornogebühren:

Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Mietwagen, Flugbuchungen, Zugbuchungen Hotelbuchungen und angebotenen Komplett-Packages nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Reise-Veranstalter (meetup-poker.com ist lediglich der Reisevermittler, nicht der Reiseveranstalter). Bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.

 

Beispiel: Wird beispielweise im Zuge einer Reisebuchung über meetup-poker.com ein Flug und ein Hotel für den Kunden gebucht, so orientieren sich die Stornogebühren an den AGB´s der jeweiligen Fluggesellschaft und der Hotelgesellschaft. Wenn beispielsweise das Hotel kostenlos stornierbar ist, der Flug jedoch nicht, dann stellt meetup-poker.com die tatsächlich entstandenen Stornogebühren (in diesem Fall für den Flug) dem Kunden in Rechnung.

Über die vermeintlichen Stornogebühren der Reiseveranstalter hinaus, stellt meetup-poker.com für jede Stornierung bzw. Änderung einer Reise dem Kunden 30€ zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes in Rechnung.

 

Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.

a.b. Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:

Zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 30 EUR pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes.

b. Andere Änderungen nach Buchung:

Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt meetup-poker.com zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.

 

4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen

a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich, hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.

b. Die Check-In Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.

Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein.

c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

d. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagent am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

f. meetup-poker.com unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.

g. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

 

5. Wichtige Hinweise zu Reiseangeboten mit Hotelaufenthalt

a. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreise über unsere Buchungsstellen hinzugebucht werden. Die genauen Check-In bzw. Check-Out Zeiten werden Ihnen im Zuge der Buchungsbestätigung per E-Mail durch meetup-poker.com mitgeteilt.

 

6. Impf- und Einreisebestimmungen

Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.

 

7. Datenverwendung und Datenschutz

a. meetup-poker.com erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten ausdrücklichen Einwilligung. Näheres finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung

auf https://www.meetup-poker.com/impressum.

b. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und nur soweit gesetzlich zulässig holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft ein – in Deutschland bei Creditreform Boniversum GmbH (Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss) sowie SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden), in Österreich bei Deltavista GmbH (Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien). Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die oben genannten Auskunfteien und verwenden die erhaltenen Informationen für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung

und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

 

8. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

a. Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des

gesamten Reisevertrages zur Folge.

c. Der Reisevermittler meetup-poker.com kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reisevermittler kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

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